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Beschlossene Sache: Zwei-Mütter-Familien durch Adoptionshilfegesetz stärker diskriminiert als zuvor

veröffentlicht am 29. Mai 2020

Die Reform des Abstammungsgesetz ist noch immer nicht in Sicht. Bislang ist die einzige Möglichkeit für Zwei-Mütter-Familien die rechtliche Elternanerkennung zu erhalten, die Stiefkindadoption. Das frisch verabschiedete Adoptionshilfegesetz schreibt jetzt für sie eine verpflichtende Beratung vor: für Herkunftsfamilien, in denen ein Kind hineingeboren wird! Kaum zu glauben.

In den Sand gesetzt. Das neue Adoptionshilfegesetz.

Zwei-Mütter-Familien sind somit die einzigen Eltern mit in die Partnerschaft bzw. Ehe hineingeborenen Kindern, die gegenüber Jugendamt und Familiengericht ihre Eignung nachweisen müssen.

Die bereits bestehende Diskriminierung aufgrund der Stiefkind-Adoption wird durch das mit den Stimmen von SPD und Union verabschiedete Adoptionshilfegesetz weiter verschärft. Und das, obwohl (neben den Oppositionsparteien Bündnis90/Die Grünen, Linke und FDP) der LSVD konkrete Änderungsvorschläge vorlegte, über die man hätte nachdenken und denen man hätte folgen können.

Durch die verpflichtende vorherige Beratung werden sich die eh schon belastenden Verfahren zur Stiefkindadoption noch länger hinziehen. Umso länger fehlt den Kindern die rechtliche Absicherung, ein deutlicher Verstoß gegen das Kindeswohl.

Ein Fünkchen Hoffnung besteht noch: Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Inkrafttreten zum 1. Juli kann jetzt (nur) noch verhindert werden, indem der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Pressemitteilung des LSVD vom 28.05.2020

Kommentar B.I.G. Regenbogenfamilien-Fachkräfte

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