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EuGH-Entscheidung für Regenbogenfamilien quer durch Europa

veröffentlicht am 14. Dezember 2021

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt für alle Regenbogenfamilien, die innerhalb der EU reisen oder umziehen möchten, klar: Selbst, wenn den gleichgeschlechtlichen Eltern in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten aufgrund nationaler Gesetze die rechtliche Anerkennung als gemeinsame Eltern ihrer Kinder versagt bleibt, müssen die personenstandsrechtlichen Entscheidungen, die in einem anderen EU-Staat getroffen wurden, von diesen anerkannt werden. […]

Jetzt noch die rechtliche Anerkennung aller Familienformen! Bild: Pixabay cc0

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt für alle Regenbogenfamilien, die innerhalb der EU reisen oder umziehen möchten, klar: Selbst, wenn den gleichgeschlechtlichen Eltern in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten aufgrund nationaler Gesetze die rechtliche Anerkennung als gemeinsame Eltern ihrer Kinder versagt bleibt, müssen die personenstandsrechtlichen Entscheidungen, die in einem anderen EU-Staat getroffen wurden, von diesen anerkannt werden.

Vor dieser Entscheidung war die Rechtslage so, dass allein aufgrund eines Umzugs familiäre Bindungen zwischen Kindern und Elternteilen aberkannt werden konnten, Unterhalts- oder Erbschaftsrechte der Kindern verlorengingen und sozial- und steuerrechtliche Benachteiligungen drohten, wenn der Mitgliedsstaat Regenbogenfamilien die rechtliche Anerkennung verweigerte.

Recht auf Freizügigkeit auch für Regenbogenfamilien

Die Entscheidung des EuGHs unterstreicht, dass sämtliche EU-Mitgliedsstaaten das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU für alle Kinder von EU-Bürger*innen schützen müssen.

Hier könnt Ihr die Entscheidung nachlesen

Die Einschätzung des LSVD könnt Ihr hier nachverfolgen