Logo

Eizellspende

Ein Thema für queere Familien? – Foto: Karolina Grabowski auf Pexels

In Spanien und anderen europäischen Ländern ist die Eizellspende längst erlaubt – als anonyme bzw. altruistische Spende -, in Deutschland ist sie (noch) verboten. 2021 steht im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgeschrieben: “Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die (…) Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende (…) prüfen wird.” Eine öffentliche Diskussion um das Thema ist derzeit nicht auszumachen. Allerdings mangelt es nicht an Befürworter*innen und Gegner*innen.

Der medizinische Blick

Bei der Eizellspende wird die Eizelle der Spenderin mit Sperma künstlich befruchtet und dann der Empfängerin eingesetzt. In Deutschland müssen Spenderin und Empfängerin identisch sein, es dürfen einer Frau also nur eigene künstlich befruchtete Eizellen wieder eingesetzt werden, um eine „gespaltene Mutterschaft“ zu vermeiden.

Im Gegensatz zur Samenspende sind medizinische Eingriffe erfordert, etwa Hormonbehandlung und Punktion unter Vollnarkose der Spenderin, die risikobehaftet sind. Auch für Empfängerin und Fötus sind Risiken nicht ausgeschlossen: schlimmstenfalls das Hyperstimulationssyndrom durch zu starke Hormonbehandlung oder Blutdruckprobleme beim Fötus. Zu Langzeitfolgen gibt es derzeit keine aussagekräftigen Studien.

Alles nicht so einfach

Besonders umstritten ist die Eizellspende im Hinblick auf ökonomische und gesellschaftliche Problemstellungen, die mit ihr einhergehen.

So argumentieren die Gegner*innen damit, dass die Eizellspende immer auf sozialer Ungleichheit und Ausbeutung beruhe. Umgekehrt wird argumentiert, dass die Legalisierung der Eizellspende verbunden mit Aufklärung und Information dem entgegenwirken könne.

Auch stehen Selektionskriterien, die auf “biologische Kontinuität” abzielen, in der Kritik. Es lasse sich nicht absehen, welche Angebotsdynamiken entwickelten, z.B. der Wunsch nach einem garantiert gesunden Kind. Auch das könne durch Legalisierung und rechtliche Vorgaben unterbunden werden.

Fest steht: Eine anonyme Eizellspende wird es in Deutschland nicht geben können. Hier hat das Bundesverfassungsgericht (Urteil des XII. Zivilsenats vom 28.1.2015 – XII ZR 201/13) für das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung entschieden.

Selbst wenn die Eizellspende legalisiert wird, bleibt es bei der Forderung an Politik und Gesellschaft, vielfältige Lebensformen jenseits von biologischer und genetischer Abstammung zu akzeptieren und zu fördern. Dazu gehören soziale Elternschaft, Co-Parenting und Mehrelternschaft.