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Pflegekinder / Erziehungsstellenkinder

Ja: auch das geht! Prinzipiell können auch Lesben und Schwule – ebenso wie Einzelpersonen – ein Pflegekind bei sich aufnehmen. Über Pflegefamilien kursieren viele Halbwahrheiten. Die größte Angst ist, dass ein Kind nach Jahren ohne Vorwarnung wieder aus der Pflegefamilie herausgerissen wird. Solche Fälle hat es in der Vergangenheit durchaus gegeben. Aber die Arbeit der Jugendämter hat sich zum Glück wesentlich verbessert – und auch entsprechende Gerichtsentscheidungen stützen Pflegefamilien. Den Wert sozialer Elternschaft haben sowohl Jugendämter als auch Gerichte erkannt.

Pflegearten

Es gibt verschiedene Formen der Pflegschaft.
Bei einer Dauerpflege lebt das Kind – wie der Name schon sagt – dauerhaft in der Pflegefamilie. Vermittelt werden hier Kinder, bei denen die vermittelnde Stelle davon ausgeht, dass diese sich in eine Familie integrieren können. Ziel der Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie ist es, dass dieses Kind in einer liebevollen Familie leben kann, in der es sich entwickeln und entfalten kann und damit dort seinen neuen Lebensmittelpunkt findet.

Bringen Kinder einschneidende und beeinträchtigende Vorerfahrungen mit, aus denen auffällige Verhaltensweisen resultieren (Erziehungsstellenkinder), bedarf es sowohl für die Kinder als auch für die Pflegeeltern (Erziehungsstelleneltern) einer besonderen Unterstützung. Diese wird insbesondere von Trägern der freien Jugendhilfe erbracht, damit die individuelle Förderung in einem familiären und liebevollen Rahmen sowie kontinuierlicher und stabiler Beziehung erfolgen kann, um Versäumtes nachzuholen. Wer sich dafür entscheidet, Erziehungsstelle werden zu wollen, sollte entweder eine pädagogische Ausbildung besitzen oder aber besondere persönliche Voraussetzungen mitbringen. Des Weiteren sind Belastbarkeit, Kommunikation- und Reflexionsfähigkeit unabdingbare Eigenschaften, um diesen Kindern, die auf der Suche sind nach einfühlsamen Erwachsenen, die Zeit haben und aushalten können, was an Herausforderungen auf sie zukommen kann, zu begegnen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten.

Bei der Akut- oder Bereitschaftspflege erklärt Ihr Euch bereit, für einen (vorher nicht immer absehbaren) Zeitraum ein Kind bei Euch aufzunehmen, das danach entweder zu den leiblichen Eltern zurückkehrt oder dauerhaft vermittelt wird. Diese Aufgabe ist wichtig, aber für alle, die als Familie leben wollen, eher nicht geeignet.
Auch bei einer Dauerpflege kann es zu einer sogenannten ‘Rückführung’ kommen. Der Trennungsprozess wird dann aber begleitet und schrittweise durchgeführt. Das ist bei einer Dauerpflege aber die Ausnahme.

Abenteuer mit Rückhalt

Pflege- und Erziehungsstellenkinder sind ein Abenteuer – wie jedes Kind. Viele von ihnen haben bereits Erfahrungen gemacht, die sie durch ihr Leben begleiten und auch in der Familie eine Rolle spielen werden. Allerdings werden potenzielle Pflegeeltern durch das Jugendamt oder eine kooperierende Institution betreut und beraten. Vor der Vermittlung werden sie geschult und haben die Möglichkeit, in einem Vermittlungsvertrag Angaben über das Alter das Kindes, das sie aufnehmen möchten, seine Vorgeschichte und Herkunftsfamilie sowie seinen gesundheitlichen Zustand zu machen. Dadurch soll vermieden  werden, dass Pflegeeltern ein Kind bei sich aufnehmen, das sie überfordert bzw. mit dessen Geschichte sie nicht umgehen können.

Die genaue Ausgestaltung der Vermittlung variiert zwischen den einzelnen vermittelnden Stellen und hängt vom Alter des Kindes und seiner aktuellen Lebens- und Unterbringungssituation ab. Viele Jugendämter versuchen zunächst einen Kontakt zwischen leiblichen Eltern und potenziellen Pflegeeltern herzustellen. Da die leiblichen Eltern das Recht auf Besuchskontakte haben und in einigen Fällen auch die elterliche Sorge bei ihnen verbleibt, ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten eine Zusammenarbeit vorstellen können.

Ein offenes Familiensystem

Pflege- und Erziehungsstellenfamilien sind immer ein offenes System, d.h. neben der Kernfamilie gehören noch weitere Personen dazu. Das gilt auch, wenn kein Besuchskontakt zu den leiblichen Eltern besteht. Denn für Eure Pflegekinder werden sie trotzdem ein wichtiges Thema sein. Damit unterschieden sich Pflegefamilien aber nicht von anderen Regenbogenfamilien, denn auch bei leiblichen Kindern in Regenbogenfamilien gibt es immer ein Nebeneinander von leiblicher und sozialer Verwandtschaft. Zusätzlich sind u.a. das zuständige Jugendamt, ein/e mögliche/r Vormund/Vormünderin sowie ggf. ein Jugendhilfeträger Institutionen und Personen, mit denen Ihr regelmäßig im Austausch steht und die damit ein Stück weit Anteil an Eurem Familienleben haben werden.

Pflege-/ Erziehungsstellenkinder: ein Weg für mich?

Ein Pflegekind ist ein Weg für alle, die bereit sind, sich der Herausforderung Kind auf besondere Weise zu stellen und die genügend Optimismus aufbringen, ein Kind mit einer schwierigen Geschichte in eine bessere Zukunft zu begleiten. Da eine Adoption für Lesben, Schwule und Transgender innerhalb von Deutschland nahezu ausgeschlossen ist, ist die Aufnahme eines Pflegekindes die Alternative, ein Kind anzunehmen.

Wie offen Jugendämter und andere vermittelnde Stellen für Lesben, Schwule und Transgender sind, hängt letztlich von den einzelnen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ab. Wenn ihr Euch vorstellen könnt, mit Pflegekindern zu leben, lasst Euch nicht abschrecken. Eine persönliche Anfrage zeigt Euch schnell, woran ihr seid und etwaige Vorurteile lassen sich am besten im persönlichen Kontakt abbauen. Der LSVD setzt sich dafür ein, dass § 44 SGB VIII “Erlaubnis zur Vollzeitpflege” Klarheit schafft: “Als Pflegepersonen und Pflegefamilien kommen Erwachsene unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. Identität in Betracht.”