30. Juni: 5 Jahre “Ehe für alle” und Eckpunktepapier für Selbstbestimmungsgesetz
veröffentlicht am 30. Juni 2022Fünf Jahre ist es her, dass die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde. Nun soll das Transsexuellengesetz endlich abgeschafft werden. Familienministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann haben am 30.06. das Eckpunktepapier für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt.
Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die im Transsexuellengesetz (TSG) festgelegten Anforderungen für eine Änderung des Personenstandes – zum Beispiel das gerichtliche Verfahren mit zwei Begutachtungen – gegen die Grundrechte verstoßen. Denn damit wird das Selbstbestimmungsrecht von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen erheblich beeinträchtigt.
Die rechtliche Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Personenstand bei Volljährigen soll mit dem zukünftigen Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt möglich sein – ohne Gutachten, Atteste oder Gerichtsbeschlüsse, ausschließlich die Selbstauskunft der Person soll relevant sein.
Jugendliche sind auf elterliche Zustimmung angewiesen
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sind bei der Abgabe der Erklärung über den Geschlechtseintrag allerdings auf die Zustimmung der Eltern angewiesen. Der LSVD kritisiert diese Lösung, denn sie entspreche nicht der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder der Wahl über einen Beruf zugetraut werde. Wenn die Eltern die Zustimmung nicht erteilten, müsse das Familiengericht angerufen werden, was das Familienleben extrem belaste.
Beratungsangebote sollen weiter ausgebaut werden.
Für erlittenes Leid durch Körperverletzungen, wie Zwangssterilisationen oder Zwangsscheidungen will die Bundesregierung trans*- und intergeschlechtliche Menschen entschädigen.
Zur trans* Elternschaft enthält das Eckpunktepapier keine abschließende Regelung.