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Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Polen wegen Diskriminierung lesbischer Mutter

veröffentlicht am 17. September 2021

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Polen zur Zahlung von Schadensersatz. Der Klägerin war dort das Sorgerecht für ihr Kind entzogen worden, da sie nach der Trennung von ihrem Ehemann mit einer Frau zusammenlebte. Bei den familienrechtlichen Anhörungen in Polen wurde ihre sexuelle Orientierung durchgehend thematisiert.

Hoffentlich hält Justitia die Augen offen

Der einzige Weg, das Sorgerecht zu behalten, sei es gewesen, die Partnerin vom Familienleben auszuschließen.

Der Europäische Gerichtshof hat Polen zur Zahlung von 10.000 Euro wegen Diskriminierung und der Verletzung des Rechts auf Privatleben verurteilt.

Polen kann innerhalb der nächsten drei Monate gegen das Urteil vorgehen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich Polen hier entscheidet. Die Stimmung gegen LGBTIQ wird jedenfalls immer angespannter: So liegt ein Gesetzentwurf vor, der Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, die Adoption von Kindern ausdrücklich verbietet. Zudem hatten sich im vergangenen Jahr hatten sich einige Teile Polens zu „LGBT-freien Zonen“ ernannt. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich bestimmte Fördermittel für an der Kampagne “LGBT-freie Zonen” teilnehmende Gemeinden gesperrt und ein allgemeines Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Auch Ungarn positioniert sich mit seinem neuen Gesetz zum Umgang mit Homo- und Transsexualität an Schulen jenseits von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Jugendlichen wird darin verboten, sich über Homosexualität und/oder Transgender zu informieren.

Spiegel online vom 16.09.2021

ARD-Studio Warschau: Feindbild Minderheiten: Der Feldzug gegen LGBT nimmt kein Ende