Logo
Gläser mit bunter Flüssigkeit

Insemination

Für viele Lesben und Schwule, die eine Familie gründen möchten, ist es wichtig, dass zumindest ein(e) Partner_in mit dem Kind leiblich verwandt ist. Der Weg dahin führt über die Insemination. Für Lesben stellt sich oft die Frage nach einem geeigneten Spender unter ihren Freunden und Bekannten. Alternativ könnt Ihr auch eine Internet-Kontaktbörse oder den Besuch einer Samenbank in Betracht ziehen.

Der Weg zum Kind ist für Schwule oft beschwerlicher. Viele Schwule, die ein leibliches Kind zeugen und großziehen möchten, suchen nach einem lesbischen Paar oder einer alleinstehenden Frau, mit der sie gemeinsam eine Familie gründen können. Auch hier kann das Internet helfen.

Unübersichtliche rechtliche Situation

Die rechtliche Situation ist in Deutschland allerdings verworren: Wenn Ihr zu Hause inseminiert, macht Ihr Euch nicht strafbar. Wer sich allerdings lieber die Hilfe eines Arztes/einer Ärztin sichern möchte, kann auf Probleme stoßen. Denn für die Beantwortung der Frage, ob die assistierte Reproduktion erlaubt ist oder nicht, haben die Mediziner*innen die Berufsordnung und Richtlinie der Landesärztekammern heranzuziehen, die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorgaben haben. Gesetzescharakter kommt diesen Richtlinien jedoch nicht zu!

Die Ärztekammer Hamburg erlaubt etwa die assistierte Reproduktion bei Lebenspartnerinnen ausdrücklich, während es in Bayern, Berlin und Brandenburg keine Richtlinien dazu gibt und es den Ärztinnen und Ärzten selbst überlassen bleibt, was sie für ethisch vertretbar halten. Die Berufsordnungen der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen enthalten kein ausdrückliches Verbot mehr, bei Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, eine heterologe Insemination vorzunehmen. Deshalb liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Reproduktionsmediziner*in.

Der Kinderwunschbehandlung von Ehegattinnen, Lebenspartnerinnen und eheähnlich zusammenlebenden Frauen stehen also weder die Berufsordnungen der Ärztekammern noch das Embryonenschutzgesetz entgegen.

Klarheit schaffen durch Gesetz

Der LSVD fordert die Politik auf, durch Bundesgesetz dringend klarzustellen, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht.

Auch Ärzt*innen warten seit 2013 angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Entwicklungen auf eine Antwort des Gesetzgebers auf die offenen Fragen der Reproduktionsmedizin, vgl. Deutsches Ärzteblatt, Heft 22 vom 01.06.2018, Seite A 1051.