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Konversion – Oh no!

veröffentlicht am 13. November 2019

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bereits im Sommer angekündigt, sogenannte Konversionstherapien gesetzlich verbieten zu wollen. Diese therapeutisch verbrämten Versuche, die sexuelle Orientierung von Lesben und Schwulen zu ‚heilen‘, sind laut Gesetzesentwurf des Ministeriums ein erhebliches Verhaltensunrecht. Es zeigt sich aber, dass ein Verbot schwierig um- und durchzusetzen ist.

Zur Ankündigung des Gesetzes hat Spahn die Lage gut auf den Punkt gebracht: „Homosexualität ist keine Krankheit und damit auch nicht behandlungsbedürftig“. Aber auch bei einer derart klaren Ausgangsargumentation ist eine gesetzliche Regelung eines totalen Verbotes nicht möglich. Der Entwurf sieht aktuell vor, Konversionstherapien bei Minderjährigen zu verbieten. Eine Ausnahme ist aber für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren vorgesehen, wenn sie nachweisbar die Risiken einer solchen Therapie abschätzen können. Wie das festgestellt werden soll, ist unklar. Auch bei Erwachsenen mit einem „Willensmangel“ sollen Konversionstherapien verboten werden, also etwa wenn sie bedroht werden.

Proud and loud statt Konversion.

In diesen Fällen kann strafrechtlich vorgegangen werden und den vermeintlichen Therapeutinnen droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Das betrifft nicht nur Ärztinnen und Therapeut*innen, auch Eltern können belangt werden.

Definiere selbstbestimmt

Erlaubt bleibt die „Homo-Heilung“ aber bei allen Erwachsenen, die nicht unter Druck gesetzt oder getäuscht werden. Hier greift das Selbstbestimmungsrecht, sodass ein Verbot nicht durchsetzbar ist. Damit ist ein Verbot für Erwachsene nahezu hinfällig. Denn wie soll im Einzelfall nachgewiesen werden, dass es sich nicht um eine freie Willensentscheidung handelt? Abgesehen davon, dass diese Frage schon eine philosophische Dimension hat, wirken Druck und Ablehnung nicht selten so subtil, dass sie nicht als offene Bedrohung eingeschätzt werden können.

Insofern ist der Gesetzesentwurf zwar ein wichtiges Signal und könnte in Zukunft vor allem Jugendliche schützen, er ersetzt aber keine öffentliche Debatte über in der Regel fundamental-religiös motivierte Umpolungsversuche. Ein Instrument liefert der Entwurf aber doch: Er sieht ein Verbot für die Bewerbung von Konversionstherapien vor. Bei Jugendlichen ist auch die Vermittlung verboten. Also falls Euch entsprechende Flyer in die Hände fallen sollten, könnt Ihr zukünftig dagegen vorgehen – falls der Gesetzesentwurf so durchkommt.