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Bundesjustizminister Buschmann: Reformvorschläge im Unterhaltsrecht

veröffentlicht am 28. August 2023

Die Reform des Unterhaltsrechts sol­l mit­be­treu­en­de El­tern­tei­le fi­nan­zi­ell ent­las­ten. Diejenigen, die ihre Kinder in einem “asymetrischen Wechselmodell” mindestens 30 Prozent, aber weniger als 50 Prozent betreuen, sollen künftig weniger Barunterhalt zahlen müssen.

Unterhalt kommt von Unter-halten? Bild: Ketut Subiyanto auf Pexels

Im Eckpunktepapier des Ministeriums findet sich zudem der Vorschlag wieder, dass für Eltern, die vor der Trennung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben, beim Betreuungsunterhalt die gleichen Regeln gelten wie für vormals verheiratete Paare.

Das zeigt offenbar dann Wirkung, wenn der betreuende Elternteil schon vor der Geburt der Kinder über ein deutlich geringeres Einkommen verfügte.

Beck aktuell vom 25.08.2023 mit Details