Logo

Das Grundgesetz schützt alle, oder nicht?

veröffentlicht am 13. Mai 2019

Im Rahmen einer Serie zum Thema Grundgestz, hat sich die Neue Ruhr Zeitung (NRZ) in einem Artikel mit der Frage beschäftigt. ob der besondere Schutz für Ehe und Familie, der in Artikel 6 festegelegt wird, wirklich für alle in gleicher Weise gilt. Zu Wort kommt eine Regenbogenfamilie aus Dusiburg, die das durchaus bezweifelt.

Andrea und Nicole finden, dass sich ihre Familiengeschichte bisher nicht unbedingt nach Schutz der Familie durch den Staat anhört. Wie viele andere lesbischer Paare mussten sie schon einige Hürden nehmen, um schwanger zu werden. Besonders belastend war aber dann das Stiefkindadoptionsverfahren: Nicht nur die Besuche des Jugendamts-Mitarbeiters, dem es eher um die Beziehung der beiden zueinander als um den gemeinsamen Sohn ging, sondern vor allem die Unsicherheit, die damit verbunden war.

Der oft übliche Behörden-Irrsinn, hinter dem aber viel grundlegender eben Inakzeptanz und Diskriminierung stecken. Jeder einzelne Fall wie der von Andrea und Nicole zeigt, dass das Abstammungsgestz dringend angepasst werden muss. Ein Blick in den Artikel 6 des Grundgesetzes kann da nicht schaden.

Den Artikel in der NRZ findet Ihr hierDen Artikel in der NRZ findet Ihr hier.