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Kein großer Wurf

veröffentlicht am 22. Mai 2014

Die große Koalition einigt sich in Sachen Adoptionsrecht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Es geht im Budnestag auch weiterhin nur sukzessive weiter - Foto: © Deutscher Bundestag / photothek/Thomas Koehler

Es geht im Bundestag auch weiterhin nur sukzessive weiter – Foto: © Deutscher Bundestag / photothek/Thomas Koehler

Heute findet im Bundestag die Abstimmung über den Gesetzesentwurf zur Adoption von eingetragenen Lebenspartner_innen statt. Der Rechtsausschuss hat sich gestern mit den Stimmen von Union und SPD für eines Gesetzesentwurf entschieden, der zukünftig das Recht auf Sukzessivadoption einräumt. Eine weitreichendere Gesetzesvorlage der Grünen, die auf die völlige Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften zielte und gleichgeschlechtlichen Paaren auch die gemeinsame Adoption von Kindern erlauben wollte, erhielt lediglich die Unterstützung der Linken. Die große Koalition stimmte dagegen.

Damit kommen CDU und SPD lediglich der Aufgabe nach, ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar 2013 umsetzen, das die Praxis, Lebenspartner_innen eine Sukzessivadoption zu verwehren, als grundgesetzwidrig eingestuft und bis Ende Juni dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt hatte. Nach Auslegung von CDU und CSU habe das Gericht die Frage nach der gemeinsamen Adoption offen gelassen. Die SPD betonte, sie stimme dem Gesetz auf Grund von Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu – eigentlich hätte sie gerne jetzt schon weitergehende Regelungen vereinbart.

Es sieht also so aus, als müsste auch weiterhin das Bundesverfassungsgericht die Politik in Sachen Gleichstellung antreiben.