Adoption, die zweite
veröffentlicht am 20. März 2013Erneut muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Diesmal geht es um die gemeinschaftliche Adoption von Pflegekindern.

Wieder muss das Verfassungsgericht entscheiden – Foto: Evilboy [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons
Damit geht es erneut um eine Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen bei der Adoption. Vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass Lebenspartner_innen nicht nur leibliche, sondern auch adoptierte Kinder ihrer Partner_innen adoptieren dürfen. Lebenspartner_innen können ein Kind nicht gemeinschaftlich, wohl aber nacheinander adoptieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruht auf der Feststellung, dass sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner_innen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt werden, wenn das Gesetz ihnen nicht dieselben Adoptionsmöglichkeiten einräumt wie Ehegatten.