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Bundesrat lehnt Länderinitiative zur Reform des Abstammungsrechts ab

veröffentlicht am 17. September 2021

Die Initiative der drei Länder Berlin, Hessen und Thüringen mit ihrem Antrag, dass bei lesbischen Ehepaaren mit Kind neben der biologischen Mutter auch deren Ehefrau rechtlich anerkannte Mutter sein soll, ist im Bundesrat gescheitert.

Was ist los? Weiterschlafen!

Derzeit muss die Ehefrau der biologischen Mutter das gemeinsame Kind noch adoptieren, während bei verheirateten heterosexuellen Paaren automatisch der Ehemann als Vater des Kindes gilt, und zwar unabhängig davon, ob er auch tatsächlich der biologische Vater ist. Die vorgeschlagene Reform sei auch im Sinne des Kindeswohls erforderlich, so die Entschließungsinitiative, die Kinder hätten das Recht auf zwei rechtlich anerkannte Eltern.

Die drei Länder beabsichtigten mit der Initiative zudem, “die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.”

Der Antrag hätte eine absolute Mehrheit von 35 (in Worten: fünfunddreißig) Stimmen gebraucht, die nicht erreicht wurde. Bitter.

vgl. Bundesrat.de vom 17.09.2021