Logo

Glaube darf nicht zu Diskriminierung führen

veröffentlicht am 16. Januar 2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern entschieden, dass religiöse Ansichten nicht in die Diskriminierung von Lesben und Schwulen münden dürfen.

Ein Kreuz, über dem bunte Luftballons fliegen.

Hinterm Kreuz verstecken gilt nicht. Der EuGH spricht sich gegen Diskriminierung im Namen der Religion aus. -Foto: © Markus Bormann – Fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof gewichtet in seiner Entscheidung das Recht von Lesben und Schwulen auf Gleichbehandlung stärker als religiöse Überzeugungen. Konkret ging es um eine Standesbeamtin, die sich geweigert hatte, ein homosexuelles Paar zu trauen und um einen Familienberater, der nicht mit homosexuellen Paaren arbeiten wollte. Beide sind Christen und der Überzeugung, Homosexualität verstoße gegen Gottes Gesetz.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Recht auf Religionsausübung am Arbeitsplatz zwar geschützt ist, aber abgewogen werden muss gegen die Rechte Anderer. In diesen beiden Fällen sah der Gerichtshof das Gleichgewicht als gestört an. Als wesentlichen Aspekt bewertete das Gericht den Grundsatz der jeweiligen Arbeitgeber, Gleichberechtigung zu fördern und von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein nicht diskriminierendes Verhalten einzufordern.

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärt zu der Entscheidung: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinen heutigen Entscheidungen insgesamt die Grundrechte auf Religionsfreiheit und Diskriminierungsschutz weise abgewogen. Die demokratischen Staaten haben das Recht und die Pflicht, Lesben und Schwule vor Benachteiligung zu schützen. Das Urteil ist eine Bestätigung dafür, dass auch religiöse Menschen diese gesetzlichen Gleichstellungsvorschriften bei der Ausübung ihrer dienstlichen Aufgaben beachten müssen. In einem pluralistischen Staat kann das zu persönlichen Konflikten führen, dennoch sind alle Menschen an diese Bestimmungen gebunden. Religion ist keine Rechtfertigung dafür, anderen ihre Rechte zu verweigern.“

Die Entscheidung im Fall „Eweida and Others v. United Kingdom“ (48420/10, 59842/10, 51671/10 und 36516/10) könnt Ihr hier in englischer Sprache als pdf-Datei herunterladen. Weitere Informationen findet Ihr auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.