Das Finanzgericht Münster und die biologische Ausgangslage
21. Oktober 2015
Das Finanzgericht Münster hat in seinem am 15. 10.2015 veröffentlichten Urteil entschieden, dass Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt, steuerlich nicht abzugsfähig sind.