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Adoption bei anonymer Samenspende

veröffentlicht am 9. Juli 2015

Die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter darf das durch anonyme Samenspende gezeugte Kind adoptieren.

Erlanger Samenbank ebnet den Weg zur Inesemination für lesbische Paare - Foto: © Moon Art - Fotolia.com

Anonymer Samenspender macht Weg frei zur Adoption  – Foto: © Moon Art – Fotolia.com

Die logische Begründung: Das Kind sei ein Wunschkind beider Partnerinnen, für das Kindeswohl gebe es eine positive Prognose, so das Amtsgericht Göttingen in seinem Beschluss vom 29.06.2015 (AZ 40 F 9/14 AD). Eine sogenanntes “Adoptionspflegejahr” sei überflüssig. Auch das Jugendamt sprach sich für die Adoption aus.

Der anonyme Samenspender spielte bei dem Verfahren keine Rolle. Er habe als anonymer Spender auf sein “Beteiligungsrecht” verzichtet, schlussfolgerte das AG Göttingen. Das BVerfG hatte im März entscheiden, dass bei einer Samenspende der leibliche Vater, sofern bekannt, einer Adoption zustimmen muss.

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