Wir haben ein gemeinsames Kind, das durch eine Samenspende (Samenbank) gezeugt wurde. Was erwartet uns bei der Stiefkindadoption und wie lange wird sie dauern?
veröffentlicht am 25. Januar 2016Die Stiefkindadoption durch die Co-Mutter können Sie frühestens acht Wochen nach der Geburt beim Familiengericht beantragen. Die Beantragung erfolgt durch einen Notar/eine Notarin. Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen: Gesundheitszeugnis der Annehmenden, erweitertes Führungszeugnis, Bericht über die bisherige Partnerschaft, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Selbstauskunft über Einkünfte etc., Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption, Nachweis der Samenbank (seit BGH-Urteil […]
Die Stiefkindadoption durch die Co-Mutter können Sie frühestens acht Wochen nach der Geburt beim Familiengericht beantragen. Die Beantragung erfolgt durch einen Notar/eine Notarin. Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
- Gesundheitszeugnis der Annehmenden,
- erweitertes Führungszeugnis,
- Bericht über die bisherige Partnerschaft,
- Lebenspartnerschaftsurkunde,
- Geburtsurkunde,
- Selbstauskunft über Einkünfte etc.,
- Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption,
- Nachweis der Samenbank (seit BGH-Urteil 2015) bzw. Verzichtserklärung des Spenders bei privater Samenspende.
Das Gericht fordert daraufhin eine Sozialberichterstattung an. Dies kann durch verschiedene Institutionen oder Dienste wie das Jugendamt, die Diakonie oder den Sozialdienst katholischer Frauen und Männer erfolgen. Sie haben dabei das Recht, den Dienst frei zu wählen.
Zur Erstellung des Sozialberichtes erhalten Sie einen Termin bei dem damit befassten Dienst, außerdem erfolgt ein Hausbesuch. Wichtige Themen sind dabei: Ihre eigene Biografie, die Beziehung zum Kind, wie Ihre Eltern mit Ihrer gleichgeschlechtlichen Beziehung umgehen, die (mögliche) Verbindung zum Samenspender sowie Ihre finanzielle Situation. Der Sozialbericht wird dem Gericht übermittelt, von dem Sie dann zu einem Termin vorgeladen werden. Auf der Grundlage des Sozialberichts und Ihrer Anhörung erfolgt dann die gerichtliche Entscheidung. Die Dauer des Verfahrens ist in NRW sehr unterschiedlich: Sie liegt zwischen 3 Monaten und 2 Jahren – abhängig von den Vorgaben in der Kommune und dem/der zuständigen Richter_in.
Weiter Informationen und einen Erfahrungsbericht aus Köln finden Sie auf dieser Website, detaillierte rechtliche Informationen bietet die Website des LSVD