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Zwei Mütter und ein Kind, bald auch ohne Adoption?

veröffentlicht am 21. August 2020

Im Sorgerecht tut sich etwas, wenn im Sinne der Bundesjustizministerin Lambrecht abgestimmt wird. Nach ihrem Reformentwurf soll auch die Frau Mutter sein, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der (gebärenden) Mutter verheiratet ist oder die Mutterschaft anerkannt hat. Letzeres bedeutet, dass diese Regelung auch für unverheiratete Paare gilt.

In Ländern wie Finnland, Schweden, Norwegen oder den Niederlanden ist das schon längst Gesetz. Mit gutem Grund, denn zwei gemeinsame rechtliche Elternteile wirken sich auf Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes aus.

Einen dritten (oder weiteren) Elternteil, z.B. den Samenspender, sieht die Reform nicht vor. Auch enthält sie keine entsprechende Regelung für homosexuelle Väter, ebensowenig wie für trans*, inter* oder nicht-binäre Eltern.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, über den nun in der Regierung abgestimmt wird, liegt bereits der Süddeutschen Zeitung vor.

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