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Ursprungsfamilien brauchen keine Stiefkindadoption

veröffentlicht am 28. Januar 2020

Jede Familiengründung ist ein Abenteuer. Umso wichtiger ist es, dass alle, die es wagen, in einem möglichst geschützten Rahmen leben können – das ist auch Aufgabe des Staates. Die neuen Gesetzesentwürfe zum Thema Adoption setzen Regenbogenfamilien aber noch mehr unter Druck.

Wenn das Jugendamt klingelt….

Wenn ein Kind in eine Beziehung hineingeboren wird bzw. in ihr aufwächst, ist das Stiefkindadoptionsverfahren das völlig falsche Instrument, um eine gemeinsame Elternschaft rechtlich abzusichern. Regenbogenfamilien haben aber im Moment nur diese Möglichkeit. Für viele ist das Prozedere, das sie durchlaufen müssen eine entwürdigende Diskriminierungserfahrung. Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen verschlimmern die Situation zusätzlich. Konkret geht es um zwei Gesetzesvorlagen: das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien und das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26. März 2019 den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung eingefordert. Dem will die Regierung jetzt nachkommen. Die Stiefkindadoption soll damit auch für nicht-verheiratet Paare möglich werden. Für Regenbogenfamilien bedeutet das aber de facto eine Verschärfung, da auch sie Bedingungen erfüllen müssen, wie etwa eine mindestens vierjährige Partnerschaft.

Das geplante Adoptionshilfe-Gesetz schreibt für eine Stiefkindadoption eine verpflichtende Beratung vor. Eine solche Beratung ist für Regenbogenfamilien nicht notwendig – immerhin haben sie in aller Regel einen langen Entscheidungsprozess vor der Zeugung des Kindes durchlaufen. Es stellt lediglich eine weiter Hürde da.

Die B.I.G. Regenbogenfamilien-Fachkräfte fordert daher in ihrer Stellungnahme die rechtliche Anerkennung der gemeinschaftlichen Elternschaft bzw. eine Mutterschaftsanerkennung für in gleichgeschlechtliche Ehen geborene Kinder von Geburt an. Die Stiefkindadoption für Regenbogenfamilien muss abgeschafft und das Abstammungsrechts sofort reformiert werden, bevor die vorliegenden Gesetzentwürfe dazu führen, Regenbogenfamilien noch stärker als bisher zu diskriminieren!

Die Stellungnahme der B.I.G. Regenbogenfamilien-Fachkräfte findet Ihr hier.