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2 Jahre Ehe für alle: Regenbogenfamilien bleiben benachteiligt

veröffentlicht am 27. September 2019

Wir verstehen die sogenannte Ehe für Alle, die am 01.10.2017 in Deutschland eingeführt wurde, vor allem als ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen Homofeindlichkeit in vielen Facetten wieder auf dem Vormarsch ist.

Zuvor wurde in einem zähen Ringen die rechtliche Fassung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheidungen der Ehe immer weiter angenähert. Als wesentlicher Fortschritt bringt die Öffnung der Ehe vor allem die Möglichkeit, gemeinsam ein nicht-leibliches Kind zu adoptieren. In der Praxis sind die Hürden allerdings für lesbische, schwule, trans* und inter* Personen mit Kinderwunsch besonders hoch.

Reform des sog. Abstammungsrechts liegt auf Eis

Etliche Aspekte völliger Gleichstellung von Regenbogenfamilien bleiben immer noch außen vor.Besonders gravierend greift das nicht angepasste Abstammungsgesetz in das Familienleben von Regenbogenfamilien ein. Wird das leibliche Kind eines Ehepartners/einer Ehepartnerin in die Ehe eines lesbischen oder schwulen Paares geboren, gilt es nicht ohne weiteres Ver- fahren als deren gemeinsames Kind. Bei heterosexuellen Paaren ist genau das der Fall. Bei homosexuellen Ehepaaren trifft das nicht zu. Das bedeutet im Klartext: Alle Regenbogenfamilien müssen auch weiterhin das Verfahren einer Stiefkindadoption durchlaufen, das für einen völlig anderen Fall entwickelt wurde und nicht selten die Familiengründung stark belastet.

Schon vor der Zeugung und Geburt eines Kindes erfahren werdende Regenbogenfamilien eine massive Diskriminierung: Nach wie vor wird lesbischen Frauen und Paaren die Behandlung bei Samenbanken und Kliniken oft verweigert. In den letzten Jahren hat sich deshalb ein reger Re- produktionstourismus in aufgeschlossenere Nachbarländer entwickelt.

Alle Familien brauchen rechtlichen Schutz

Für Mehrelternfamilien (Queer Familys), Regenbogenfamilien, die eine Familiengründung zu dritt oder zu viert anstreben, ist im sogenannten Abstammungsrecht bisher kein Platz. Dabei können nur so die in Queer Familys aufwachsenden Kinder rechtlich vollständig abgesichert werden. Auch im Hinblick auf trans*- und inter* Elternschaften müssen traditionelle Vorstellungen von Zeugung, Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft aufgegeben werden, um grundrechtsverletzende Regelungen zu ersetzen.

Auch zwei Jahre nach der Einführung der Ehe für alle sind die Änderungen des Abstammungsrechtes, die notwendig sind, um der Vielfalt von Familien gerecht zu werden, nicht erfolgt.

Der im März vorgelegte Entwurf der damaligen Justizministerin Barley liegt derzeit offenbar auf Eis. Alle Regenbogenfamilien brauchen rechtliche Sicherheit, damit ihre Kinder in einem geschützten und stabilen familiären Umfeld aufwachsen können. Das ist bisher nicht erreicht.

Daraus resultieren im Alltag von Regenbogenfamilien zahlreiche Hindernisse. So etwa die Nichtsichtbarkeit vielfältiger Familienformen in Bildungsinstitutionen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Behörden (Formulare weisen lediglich stereotype Familienformen und Elternschaften wie „Mutter“ und „Vater“ auf).

Pressemitteilung des vielfältig e.V, Trägerverein der LAG Regenbogenfamilien NRW