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OLG Frankfurt: “lesbische Frauen und homosexuelle Männer sind eine unüberschaubare Gruppe…”

veröffentlicht am 10. März 2022

Und u.a. weil sie eine “unüberschaubare Gruppe” sind, greifen die Äußerungen eines Evolutionsbiologen im Zusammenhang mit der “Ehe für alle” nicht die persönliche Ehre der Einzelnen an. Der frühere Hochschulprofessor bezeichnete homosexuelle Paare in einem Interview als “asexuelle Erotikvereinigungen” und warnte vor einem “Horror-Kinderschänder-Szenario”.

Unüberschaubar sind wir… – Bild: Joey Theswampboi auf Pexels

Aufgrund des auf einem Online-Portal veröffentlichten Interviews gingen diverse Anzeigen gegen ihn ein und die Staatsanwaltschaft Kassel erhob Anklage. Im Prozess wertete das Landgericht die Äußerungen jedoch insgesamt als Meinungsäußerung und sprach den Professor vom Vorwurf der Beleidigung, der üblen Nachrede und Volksverhetzung frei.

Auch das OLG Frankfurt hat in der Revision die Angaben des Angeklagten als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage seien die teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen des Angeklagten nicht als Schmähkritik zu werten und daher nicht strafbar.

vgl. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Urteil vom 08.02.2022 – 2 Ss 164/21