BGH: Transmann ist Mutter
veröffentlicht am 26. September 2017Wenn ein Transmann ein Kind auf die Welt bringt, ist er laut Beschluss des Bundesgerichtshofs rechtlich gesehen die Mutter des Kindes, auch wenn er rechtlich bereits als Mann anerkannt wurde.
Diese Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht betreffe lediglich das Verhältnis des Mannes zum Staat und nicht “das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern”. Diese merkwürdige Konstellation hat wohl mit dem Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu tun, das keineswegs genderneutral daherkommt, führt die rechtliche Anerkennung als Mann jedoch ad absurdum.
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Hier geht es zum Beschluss des Bundesgerichtshofs – BGH vom 06.09.2017 – XII ZB 660/14