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Schritt für Schritt Richtung Adoptionsrecht

veröffentlicht am 19. August 2013

Mal wieder ist das Verfassungsgericht gefragt: Diesmal geht es um zwei inzwischen erwachsene Pflegekinder, die von ihren lesbischen Pflegemüttern adoptiert werden möchten.

Wieder muss das Verfassungsgericht entscheiden – Foto: Evilboy [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons

Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingt – immerhin ist es der ausdrücklicher Wunsch beider Seiten –, ist rechtlich nach aktueller Gesetzeslage nicht realisierbar. Denn nach wie vor ist es Lesben und Schwulen nicht möglich, gemeinsam zu adoptieren. Das Familiengericht Berlin-Schöneberg hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die zuständige Richterin ist der Überzeugung, dass eine Ablehnung des Antrages gegen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt.

Der Normenkontrollantrag liegt dem Verfassungsgericht seit März vor, ist aber noch nicht terminiert. Deshalb ist es unklar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Allerdings ist die Hoffnung groß, dass das Verfassungsgericht seine bisherige Linie beibehält und die Gleichberechtigung erneut einen Schritt vorwärts bringt. Der LSVD formuliert daher schon jetzt optimistisch: „Fünf Frauen werden Grundrechtsgeschichte schreiben.“