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Gleichstellung jetzt?

veröffentlicht am 26. Februar 2013

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt für diese Woche eine aktuelle Stunde, um die Haltung der Bundesregierung zur Gleichstellung von eLP und Ehe zu klären.

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen)

Volker Beck bei einer Rede im Bundestag

Anlass ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das letzte Woche das Verbot der sukzessiven Adoption für eingetragene Lebenspartner_innen für verfassungswidrig erklärte. Aus der CDU waren nach dem Urteil zunächst Stimmen laut geworden, die eine rechtliche Gleichstellung in Aussicht gestellt haben. Mittlerweile hat sich aber der konservative Flügel, mit der CSU an der Spitze, zu Wort gemeldet. Der Fraktionschef der Hessischen CDU, Christean Wagner, erklärte etwa, es dürfe keinen “vorauseilenden Gehorsam vor dem Bundesverfassungsgericht” geben.

Auch auf ihrer Website erklärt die Partei nach wie vor unmissverständlich: „Eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau lehnen wir jedoch ab. Sie ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, das in Artikel 6 die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau gebietet. Diese eindeutige Lesart von Artikel 6 Grundgesetz ist dem – auch für die richterliche Auslegung maßgeblichen – dokumentierten Willen der Verfassungsmütter und -väter zu entnehmen.“ http://www.cdu.de/politikaz/gleichg.php.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mittlerweile fünf Entscheidungen klargestellt, dass eine Gleichstellung aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig ist. Wie oft will die Bundesregierung mit ihrer Blockade noch vor dem Verfassungsgericht scheitern, bis sie die Konsequenzen zieht? Von einem vorauseilendem Gehorsam in Sachen Verfassungskonformität zu sprechen, zeugt von einem bemerkenswerten Rechtsverständnis.