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Emotional und rechtlich stärken

veröffentlicht am 19. Dezember 2012

Die gestrige Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur sukzessiven Adoption ist aus Sicht des LSVD positiv verlaufen.

Positive Resonanz vor dem Verfassungsgericht – Foto: Evilboy [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons

Von den angehörten Organisationen und Verbänden sprach sich lediglich der Deutsche Familienverband gegen die Stiefkindadoption eines durch den/die Lebenspartner_in adoptierten Kindes aus. Zur Debatte stand die Frage, ob die sukzessive Adoption im Sinne des Kindeswohles ist. Fast einhellig wurde die Meinung vertreten, dass in diesen Fällen bereits eine soziale und emotionale Beziehung bestehe, die lediglich rechtlich abgesichert werden soll. Unter dem Strich steht also ein Rechtsgewinn – für Kind und Eltern.

Aber nicht nur rechtlich, sondern auch emotional trage die Adoption zu Festigung und Sicherheit der Bindung bei. Der Argumentation des Deutschen Familienverbandes, Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen hätte ein erhöhten Diskriminierungsrisiko, konnte sich argumentatorisch keine(r) anschließen. Mit einem Urteil wird Im Frühling 2013 gerechnet.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Ihr u.a. auf faz.net. Auf heute.de könnt Ihr ein Interview mit Constanze Körner, Projektleiterin beim LSVD Berlin, nachlesen.