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Ehegattensplitting und kein Ende

veröffentlicht am 27. Juni 2012

Nachdem es zuletzt danach aussah, als hinge es nur davon ab, wann auch die CDU endlich ihre diskriminierende Haltung aufgibt, sorgt ein Urteil des Bundesfinanzhofes erneut für Unsicherheit.

Immer noch trauen sich nicht alle - Foto: © Mary Hommel - Fotolia.com

Die Lage bleibt kompliziert. Bisher führt ein verschlungener Weg zur – vorübergehenden  –  gemeinsamen steuerlichen Veranlagung: Lebenspartner_innen müssen bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Änderung der Steuerklassen (Klasse 3 und 5) beantragen, die dann gemäß der aktuellen Gesetzeslage abgelehnt wird. Gegen die Ablehnung können verpartnerte Lesben und Schwule Widerspruch einlegen, in dem sie die Aussetzung des Vollzugs der Ablehnung beantragen. Nach Auffassung der Landesfinanzminister soll diesem Antrag stattgegeben werden.

In einem Beschluss vom 23.04., der am 20.06. veröffentlicht wurde, hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass es auf die Aussetzung des Vollzugs keinen gesetzlichen Anspruch gebe. Das Resultat: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind vom Wohlwollen des zuständigen Finanzamtes abhängig.

In allen Parteien mit Ausnahme von CDU/CSU herrscht mittlerweile weitgehend Einigkeit darüber, dass die steuerrechtliche Praxis eine Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bedeutet. Größter Bremser bei einer Einführung des Splittingtarifs bleibt Bundesfinanzminister Schäuble. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll hier endlich Klarheit verschaffen. Bis dahin bleibt es bei der alten Ungewissheit.

Wer es juristisch mag, kann den Beschluss (BFH III B 187/11) auf der Website des Bundesfinanzhofes nachlesen.  Sehr informativ und klärend ist ein Beitrag auf WeltOnline. Interessant sind auch die eingestellten Kommentare.