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Namentliche Abstimmung im Bundestag zur Öffnung der Ehe

veröffentlicht am 28. Juni 2012

Als Tagespunkt 11 stehen heute eine große Anfrage und ein Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Antrag der SPD zur Öffnung der Ehe zur Abstimmung.

Auf zur namentlichen Abstimmung - Foto: (c) Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

In der großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht es um die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen. Der Gesetzentwurf der Grünen sieht die „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ vor. Die SPD reicht einen Antrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnet.

Die Abstimmung über den Gesetzesentwurf erfolgt namentlich. Auf diese Weise wollen die Grünen bei jedem /jeder einzelnen Abgeordneten von CDU/CSU und FDP offenlegen, “ob er oder sie weiter diskriminieren will oder endlich gleiche Rechte für gleiche Liebe ermöglicht”, so Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.

Hier könnt Ihr Anfrage und Gestzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Antrag der SPD als pdf-Datei herunterladen.