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Bundesfinanzhof sorgt für vorläufige Rechtssicherheit

veröffentlicht am 26. April 2012

Das Thema Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften beschäftigt die Gerichte. Der Bundesfinanzhof bestätigt nun das Urteil etlicher Finanzgerichte.

Der Bundesfinanzhof gewährt das Ehegattensplitting - Foto: © Mary Hommel - Fotolia.com

Das Gericht kommt zum dem Schluss, dass der Ausschluss der Lebenspartner_innen vom Splittingverfahren rechtlich zweifelhaft ist. Eingetragene Lebenspartnerschaften wird deshalb der Splittingtarif zugestanden, um einen vorläufigen Rechtsschutz zu gewährleisten. Die Finanzämter müssen Lebenspartnern deshalb auf Antrag gegen die Ablehnung ihrer Zusammenveranlagung und Änderung ihrer Lohnsteuerklassen Aussetzung der Vollziehung gewähren.

Der LSVD fordert Bundesfinanzminister Schäuble dazu auf, seine Blockadehaltung gegen die Anpassung des Einkommensteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufzugeben. Das komplizierte und arbeitsaufwendige Aussetzungsverfahren ist eine Zumutung für die Bürger und die Finanzämter – so der LSVD.