OLG Celle entscheidet für Zwei-Mütter-Familien
veröffentlicht am 24. März 2021Dass bei Zwei-Mütter-Familien nicht automatisch beide Ehepartnerinnen als Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Celle verfassungswidrig. Jetzt geht das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Hier wird über die verfassungsrechtliche Frage entschieden werden.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung auf, bereits vor der Entscheidung aus Karlsruhe die versprochene Reform des Abstammungsrechts auf den Weg zu bringen.
Die Reform ist überfällig
Zwei-Mütter-Familien werden erheblich diskriminiert, denn sie müssen – im Gegensatz zu heterosexuellen Eltern – im Rahmen eines förmlichen Adoptionsverfahrens gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen, obwohl die Kinder in ihre Partnerschaft bzw. Ehe hineingeboren werden.
Es gibt schlicht keine Rechtfertigung dafür, Familien ungleich zu behandeln und Kinder zu diskriminieren – nur weil ihr zweiter Elternteil eine Frau, divers oder nicht-binär ist.
Die Anerkennung und rechtliche Absicherung aller gelebten Familienformen wie etwa Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern wird höchste Zeit.
Zumal es rechtlich gesehen noch widersinniger als zuvor ist, die sogenannte Ehe für alle einzuführen, nicht aber das Abstammungsrecht anzupassen, sondern bizarre Rechtskonstruktionen wie die Stiefkind-Adoption beizubehalten.